Allianz der Wissenschaftsorganisationen zur Urheberrechtsnovelle: Wichtiger und bedeutsamer Schritt für die Wissenschaft. Kritik an der Befristung
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt die heutige Verabschiedung des Urheberrechts-
Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) durch den Deutschen Bundestag. Dass es zum Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, dieses wichtige Gesetzesvorhaben abzuschließen, ist sehr erfreulich
und von großer Bedeutung für die Stärkung von Wissenschaft und Innovation in Deutschland.
Die neue Rechtslage wird für Klarheit und damit auch für Anwendungssicherheit sorgen. Die für die Nutzung auch digitalisierter Texte in Forschung und Lehre jetzt vorgesehenen Schrankenregelungen sind zeitgemäß ausgestaltet, in der Praxis umsetzbar und führen zu spürbaren Vereinfachungen. Damit entspricht das Gesetz den Bedingungen von Forschung und Lehre im Zeitalter der Digitalisierung und ist deshalb für die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und die Qualität von Lehre und Studium ganz entscheidend.
Die Allianz bedauert allerdings, dass sich der Gesetzgeber für eine teilweise Befristung des neuen Gesetzes entschieden hat: Die Bestimmungen über die gesetzlich erlaubten Nutzungen sollen zunächst nur bis Ende Februar 2023 Gültigkeit haben und nach vier Jahren durch die Bundesregierung evaluiert werden. Diese Befristung der Nutzungsmöglichkeiten ist aus Sicht der Allianz ein falsches Signal. Die neuen Regelungen sind zukunftsorientiert und transportieren gerade mit der Etablierung einer gesetzlichen Pauschalvergütung für wissenschaftsbezogene Nutzungen und dem Vorrang von Schrankennutzungen vor Verlagsangeboten die rechtspolitischen Prinzipien, die für die Wissenschaft im digitalen Zeitalter auf Dauer gelten werden müssen. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen appelliert daher an den Bundesgesetzgeber, die nun gefundenen Regelungen so bald wie möglich zu verstetigen.