Stellungnahme zum 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe (FP9)
Das Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft unterliegt einem deutlichen Wandel. Vermehrt werden Erwartungen an öffentlich finanzierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerichtet, ihre Ergebnisse besser zu erklären, die gesellschaftliche Relevanz und Wirkung ihrer Forschung deutlicher herauszustellen, in ihre Erkenntnisprozesse Bürgerinnen und Bürger bzw. gesellschaftliche Gruppen einzubeziehen und ihre Veröffentlichungen für alle frei zugänglich zu machen. Im nächsten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation soll diesem Wandel durch ‚Open Science‘ als durchgängiges Prinzip entsprochen werden. In den Schwerpunkten ‚Missionen‘ und Innovation sollen die EU-Fördermaßahmen zudem noch enger auf ihren unmittelbaren Nutzen fokussiert werden.
Aus Sicht der Allianz sollten die Kriterien von einer offenen Wissenschaft differenziert und wissenschaftsadäquat angewendet werden und das neue Rahmenprogramm den unter-schiedlichen Aufgaben von Wissenschaft sowie der Vielfältigkeit der europäischen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen gerecht werden.
Rahmenbedingungen für einen starken Europäischen Forschungsraum
Die Forschungsrahmenprogramme der EU haben eine zentrale Funktion für den Erfolg einer Mehrwert stiftenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Europa. Wirksame Fort-schritte im Bereich der Forschungsverbünde und der Mobilität von Forschenden sind maßgeblich den EU-Fördermaßnahmen zuzuschreiben, die wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft die internationale Kooperation zwischen den Wissenschaftssystemen stärken müssen. Dabei ist die Förderung transnationaler Verbundforschung, die neben dem öffentlichen auch den privaten Sektor sowie Akteure aus Drittstaaten oder schwächere Regionen einbeziehen kann, ein Kerninstrument europäischer Forschungs- und Innovationspolitik.
Die folgenden Grundprinzipien müssen auch für das nächste Forschungsrahmenprogramm beachtet werden:
Chancen und Herausforderungen von Open Science
Die „3O-Politik“ der EU-Kommission hat in den Forschungspolitiken der Mitgliedsstaaten eine breite Resonanz erfahren. Für die zukünftige Umsetzung des Konzepts von „Open Science“ ist eine Präzisierung des Begriffs in Bezug auf wissenschaftliche, kommunikative und partizipative Prozesse erforderlich. Hier gilt es, im Sinne der Wissenschaft zwischen Bereichen zu differenzieren, in denen eine solche Öffnung erfolgen kann und solchen, in denen Wissenschafts- und Technologieentwicklungsprozesse auch in Zukunft eigene Räume benötigen. Sollten Open Science-Kriterien für die Förderung von Forschungsprojekten – analog zu dem Querschnittsbereich „Responsible Research“ – gelten, müssen diese in enger Abstimmung mit den Scientific Communities entwickelt werden.
Innerhalb des breiten Open Science-Begriffsfeldes muss eine klare Unterscheidung zwischen Wissenschaftskommunikation und Partizipation getroffen werden.
Der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Daten (Open Access) betrifft nur einen – unstrittigen – Aspekt; nicht zulässig ist jedoch die Gleichsetzung von Open Science mit wissenschaftlicher Exzellenz. Aus diesem Grund sollte die erste Säule von Horizon Europe weiterhin begrifflich den Exzellenzgedanken aufgreifen und nicht wie in dem Vorschlag der EU-Kommission geplant in Open Science umbenannt werden. Auf jeden Fall sind aber auch unter einem Titel „Open Science“ die Exzellenzprinzipien unverändert zu verwirklichen.
Pluralität und Mehrwert
Finanziell und strukturell starke nationale Wissenschaftssysteme bilden das Fundament für die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft in Europa und somit die Grundlage für den Erfolg der EU-Rahmenprogramme. Nationale Forschungssysteme müssen ausreichend in der Breite der unterschiedlichen Forschungstypen (erkenntnisgeleitete, programmatische und anwendungsbezogene Forschung) unterstützt werden. Zugunsten dieses Prozesses und zur Verankerung des Exzellenzprinzips sollte eine zielgerichtete Verwendung von EU-Strukturfondsmitteln zur Stärkung von Forschung und Innovation in den Mitgliedsstaaten der EU stattfinden. Der Grundsatz einer erfolgreichen Aufgabenteilung zwischen der nationalen und der europäischen Ebene liegt darin, dass die subsidiären Maßnahmen der EU-Forschungsförderung einen Mehrwert erzeugen sowie eine komplementäre Funktion für die Mitgliedsstaaten erfüllen. Dies sollte bei der Ausgestaltung zukünftiger Partnerschaften besonders berücksichtigt werden.
Die Stärke des Europäischen Forschungsraums basiert auf der Pluralität der Forschungs-zugänge, -ansätze und -methoden, die die unterschiedlichen Forschungseinrichtungen einbringen. Diese bilden den Kern wissenschaftlicher Innovation in Europa. Aufgabe der Förderung durch die EU-Kommission ist es, die Kooperation der unterschiedlichen Akteure durch entsprechende Angebote zu unterstützen. Eine weitere Verdichtung des Europäischen Hochschul- und Forschungsraums (EHFR) muss daher politische und finanzielle Unterstützung für bi- und multilaterale Kooperationen – innerhalb und jenseits des EU-Rahmenprogramms – gewährleisten. In der Bereitstellung ausreichender und attraktiver Möglichkeiten für an den wissenschaftlichen Bedarfen orientierte Kooperationen liegt der Mehr-wert der EU-Förderung.
Daneben kann auch die Herausbildung „Europäischer Universitäten“ auf Basis von bereits existierenden, strategischen universitären Partnerschaften und Netzwerken innerhalb Europas zur Stärkung des Europäischen Hochschul- und Forschungsraums beitragen.
Die EU-Kommission hat den Entwurf für das nächste EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vorgelegt. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen nimmt dies zum Anlass für die vorliegende Stellungnahme.
1. Struktur und Finanzierung des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms
Der Vorschlag zu Horizon Europe sieht erneut eine, jedoch mit dem Schwerpunkt Innovation neu zugeschnittene 3-Säulen-Struktur vor.
Die Ergebnisse der Zwischenevaluierung von Horizon 2020 und der Bericht der High Level Group on Maximising Impact of EU R&I Programmes (Lamy Group) zeigen, dass sich die 3-Säulen-Struktur des aktuellen Rahmenprogramms bewährt hat und mit den Zielen Exzellenzförderung, Beiträge zu globalen Herausforderungen und Wirtschaftsförderung fortgeführt werden soll. Allerdings darf die grundlagenorientierte Verbundforschung nicht eingeschränkt werden durch die geplante Integration der Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in den Bereich der globalen Herausforderungen. Die Allianzorganisationen begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, das Budget von Horizon Europe in den anstehenden Verhandlungen deutlich zu erhöhen. Aufgrund der immensen Bedeutung von Forschung und Innovation für Europa und seine Gesellschaften fordert die Allianz aber eine weiter gestärkte finanzielle Ausstattung über die gesamte Breite der Instrumente von erkenntnisgeleiteter bis zur anwendungsorientierten Forschung in allen Säulen des Rahmenprogramms. Daher unterstützt die Allianz die Position des Europäischen Parlaments hinsichtlich einer Erhöhung des Budgets von Horizon Europe auf 120 Mrd. Euro.
Die Förderung von Forschungsvorhaben sollte in Horizon Europe weiter auf dem Zuwendungsprinzip basieren. Der Einsatz von Krediten bzw. Finanzierungsinstrumenten ist nur für sehr marktnahe Innovationsvorhaben sinnvoll. Kredite für öffentliche Forschungsakteure sind in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten rechtlich nicht zulässig – die mit Krediten verbundene Gewinnerwartung steht zudem im Widerspruch zur Offenheit erkenntnisgeleiteter Forschungsprozesse. Instrumente wie der geplante InvestEU-Fonds stellen für viele öffentliche Forschungseinrichtungen keine Alternative dar und sollten daher keinesfalls durch Budgetverschiebungen zulasten des EU-Forschungshaushalts finanziert werden.
2. Fundamental Science
Der Europäische Forschungsrat (ERC) setzt mit seinen Instrumenten zur Personenförderung sowie mit der uneingeschränkten Unabhängigkeit und Zuständigkeit des ERC Scientific Council weltweit Qualitätsmaßstäbe für exzellente Forschung. Mit der hohen Reputation seiner Förderprogramme insbesondere aufgrund der wettbewerblichen Auswahl ist eine prägende Exzellenzmarke geschaffen worden. Um weiterhin zukunfts- und nach-wuchsorientierte exzellente Forschung für Europa zu ermöglichen, sind der vorgesehene Erhalt des proportionalen Anteils des ERC-Budgets am Gesamtbudget von Horizon Europe und die alleinige Geltung der wissenschaftlichen Qualität als Entscheidungskriterium unabdingbar. Entsprechendes gilt auch für die Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen. Exzellenz als Auswahlkriterium sowie die Förderung erkenntnisgeleiteter Forschung sollten jedoch nicht allein auf den ERC beschränkt werden, sondern das gesamte Rahmenprogramm mit seinen unterschiedlichen Förderfunktionen durchziehen.
Der Zugang zu erstklassigen Forschungsinfrastrukturen ist ein unabdingbarer Baustein wissenschaftlicher Exzellenz. Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Forschungsinfrastrukturen sollte daher fortgesetzt und – stärker als bisher geplant – entwickelt werden, um die Leistungskraft und Effizienz des Europäischen Forschungsraums zu stärken.
3. Global Challenges
Der Kommissionsvorschlag zum 9. Rahmenprogramm sieht die Einführung von Missionen in der Säule „Globale Herausforderungen“ vor. Missionen sollen auch dazu beitragen, die Leistungen, welche die Forschungs- und Innovationsförderung für die Gesellschaft bewirken, noch deutlicher aufzuzeigen. Missionen können eine intermediäre Funktion zwischen den „Globalen Herausforderungen“ und einzelnen, konkreten Forschungsprojekten haben. Die Definition und Abgrenzung der jeweiligen Themenfelder muss jedoch auf der Grundlage schlüssiger Kategorien und, ebenso wie Implementierung, Governance und Gremienbesetzung, unter originärer Beteiligung der jeweiligen Forschungscommunities erfolgen. Entsprechende Kriterien müssen auch deutlich machen, welche politischen Erwartungen an die Forschung gerichtet bzw. angesichts der Offenheit von Forschungsprozessen und unvorhersehbaren wissenschaftlichen Durchbrüchen als erfüllbar vorausgesetzt werden. Hierzu gehört etwa die Unterscheidung zwischen Bereichen, in denen realistischerweise direkter „Societal Impact“ erwartet werden darf und solchen, in denen unhaltbare Impact-Verheißungen gesellschaftliches Vertrauen noch weiter verringern würden. Wesentlich für einen Erfolg von Missionen wird zudem die (auch budgetäre) Mitverantwortung anderer Politikbereiche bzw. -akteure für die Zielerreichung sein, denn bei Missionen handelt es sich um gesellschaftspolitische Aufgaben, die politikfeldübergreifend sind.
Notwendige Grundlagen für eine nachhaltige, von Wohlstand und Freiheit geprägte Zukunft Europas sind gut funktionierende Demokratien, rechtsstaatliche Verwaltungen und gesellschaftlich-kultureller Zusammenhalt. Daher sind auch diese Aspekte, die wichtige Leistungsdimensionen der Geistes- und Sozialwissenschaften darstellen, in der Säule „Global Challenges“ in angemessener Weise zu berücksichtigen.
4. Open Innovation
Die Einrichtung eines European Innovation Council (EIC) wird grundsätzlich begrüßt. Der EIC erscheint angesichts einer unübersichtlichen und daher reformbedürftigen Förderlandschaft im Bereich der technologischen Innovation ein vielversprechender Ansatz zu sein, um die existierenden Instrumente auf ihre Funktionalität zu prüfen und Innovationsförderung als solche zielgerichteter auf- bzw. einzusetzen. Durch den EIC sollten primär forschungsgetriebene kollaborative Innovationsvorhaben gefördert werden, nicht jedoch einzelne Unternehmen. Gleichermaßen sollte hierbei vor allem auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Vordergrund stehen, um eine möglichst große Nutzung des auf dem Markt existenten Technologiepotentials (insbesondere auch im Fall von jungen Unternehmen) und eine intelligente Verknüpfung mit nationalen Initiativen garantieren zu können. Die etablierten europäischen Organisationen mit Fokus auf angewandte Forschung sollten hierbei als Mittlerinstitutionen verstanden werden, um die europäische Forschung in innovative Produkte und Lösungen für Europa zu transformieren und die industrielle Basis in Europa gewinnbringend weiterentwickeln zu können.