Statement 9 June 2021

Alliance of Science Organisations on science and innovation policy in the legislative period 2021-2025

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Ein starkes und breit aufgestelltes Wissenschaftssystem ist für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, die nachhaltige Entwicklung, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Sicherung des Wohlstands unverzichtbar. Gerade die Pandemie hat gezeigt, zu welchen Leistungen Wissenschaft in der Lage ist, wenn sie die richtigen Rahmenbedingungen und Freiheiten vorfindet. Ohne die stark aufgestellte und langfristig finanzierte deutsche Gesundheitsforschung wäre die globale Gemeinschaft nicht in der Lage gewesen, die Pandemie so wie geschehen zu bewältigen. Die erfolgreichen Impfstoffentwicklungen in Deutschland sind eindrucksvolle Beispiele hierfür.

Dabei sind Stärken und Schwächen, Handlungsbedarf und Handlungsspielräume zu Tage getreten. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen tritt dafür ein, gemeinsam Lehren aus diesen Erfahrungen zu ziehen und zu beherzigen, um eine starke Vision für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Deutschland für das Jahr 2025 zu verwirklichen. Um dies zu erreichen, werden Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsorganisationen in der kommenden Legislaturperiode gefordert sein. Dieses Papier soll dafür gemeinsame Handlungsfelder und Ideen aufzeigen.

Unsere Vision: Wissenschaft in der Gesellschaft im Jahr 2025

Wissenschaft nimmt in der Welt des Jahres 2025 ihre Rolle in der Gesellschaft aktiv wahr. Sie trägt durch Innovationen zur Sicherung des gesellschaftlichen Wohlstandes, zur technologischen Souveränität Deutschlands und zu einer nachhaltigen Entwicklung und qualitativem Wachstum angesichts großer gesellschaftlicher Herausforderungen bei.
Wissenschaftsfreiheit und wissenschaftliche Autonomie sind als Teil des liberalen europäischen Wertekanons breit in der Gesellschaft verankert. Die Vielfalt der Themen, Fragestellungen und Perspektiven, für die Wissenschaft steht, weckt Begeisterung und wird als Grundlage von Wohl-stand, Nachhaltigkeit und Resilienz der Gesellschaft geschätzt. Diversität und Inklusion werden auch als Grundvoraussetzung für diese Vielfalt der Ideen gefördert.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht, indem sie hohe Standards an Transparenz, guter wissenschaftlicher Praxis, Integrität, Compliance, Rechtssicherheit und Mitarbeiterschutz erfüllen. Rechtliche und ethische Grenzen der Forschung werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen und Debatten festgelegt und auf den Prüfstand gestellt.

Deutschland ist Teil eines starken europäischen Wissenschaftsraums und vertritt selbstbewusst europäische Werte. Es ist als Kooperationspartner sowie als Destination für die besten Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt hoch attraktiv.
Wissenschaft ist agil und nutzt ihre Freiräume, um in Krisensituationen schnell zu einer umfassenden und effektiven gesellschaftlichen Antwort beizutragen. Sie verfügt über den langen Atem, um neue Theorien und Methoden zu entwickeln, Kompetenzen zu vermitteln, Karrieren zu ermöglichen und innovative Infrastrukturen zu schaffen. Kooperationen zwischen den verschiedenen Partnern im Wissenschaftssystem und darüber hinaus werden gelebt und gefördert.

Wissenschaft beteiligt sich aktiv an öffentlichen Diskursen und kommuniziert ihre Erkenntnisse verantwortungsvoll und verständlich. Sie wird systematisch zur sachlichen und evidenzbasierten Beratung von politischen Entscheidungen herangezogen und unterstützt diese mit umfassendem und adressatengerechtem Rat.

Wissenschaft ist gesellschaftlicher Vorreiter in der Entwicklung und Nutzung digitaler Werkzeuge. Sie agiert im digitalen Raum selbstbestimmt und als souveräner Partner öffentlicher Einrichtungen wie privater Dienstleister. Dabei kann sie auf eine digitale Infrastruktur nach neuesten Standards zugreifen. Sie setzt sich dafür ein, Daten breit zu teilen und umfassend zu nutzen, soweit schutzwürdige Interessen dies zulassen.

Handlungsfelder in der Legislaturperiode 2021 – 2025

1. Freiheit und Autonomie stärken.

Der Pluralismus der Forschungsthemen, -fragen und -methoden, der durch die Wissenschaftsfreiheit ermöglicht und geschützt wird, ist das Fundament jedes wissenschaftlichen Fortschritts. Die ausdifferenzierte Landschaft wissenschaftlicher Organisationen trägt in Deutschland entscheidend dazu bei, diesen Pluralismus zu gewährleisten. Mit der weiteren Unterstützung eines vielfältigen, dynamischen Förderangebots sichern Bund und Länder dieses Erfolgsmodell. Sie unterstützen die Freiheit, Kreativität und Ergebnisoffenheit der Forschung sowie den Transfer in die Anwendung. Zur weiteren Stärkung des Systems müssen administrative Hürden abgebaut und Detailsteuerung vermieden werden.
Diese Autonomie bedeutet für die Wissenschaftsorganisationen große institutionelle Verantwortung. Dazu gehören wissenschaftliche Qualitätsstandards, die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Selbstreflexion. Chancen und Risiken wissenschaftlicher Entwicklungen müssen gemeinsam mit Politik und Gesellschaft abgewogen werden. Es ist unabdingbar, dass kontroverse Diskurse in der akademischen Öffentlichkeit geführt werden können. Dafür muss klar sein, dass Hörsäle und Seminarräume geschützte Räume sind.

2. Europäisch denken, global handeln.

Die Freiheit der Wissenschaft ist Teil des europäischen Wertekanons. Ihn gilt es im Inneren zu stärken und selbstbewusst nach außen zu vertreten. Aufbauend auf diesen Werten tragen Kooperationen mit unseren europäischen Partnern maßgeblich zur wissenschaftlichen Stärke Deutschlands und seiner Attraktivität für internationale Talente bei. Diese sind auch für seine Leistungsfähigkeit als Innovations- und Wirtschaftsstandort essenziell.

Angesichts des internationalen Wettbewerbs müssen Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik noch besser verzahnt und an den jeweiligen Bedarfen ausgerichtet werden, um den Europäischen Wissenschafts- und Innovationsraum zu stärken. Nur so kann Europa auch weiterhin als Partner und Wettbewerber in der ersten Liga spielen. Dazu gehört auch, die Zusammenarbeit mit der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unter neuen Rahmenbedingungen aktiv zu gestalten.
Zugleich ist für Deutschland und die Europäische Union die Zusammenarbeit mit Akteuren aus anderen Weltregionen unverzichtbar. Austausch und Kooperation mit führenden Partnern weltweit sowie Mobilität von und nach Deutschland auf allen Karrierestufen sind Ausdruck freier Wissenschaft und ein Grundpfeiler der Leistungsfähigkeit unseres Wissenschafts- und Innovationssystems. Nicht nur angesichts des globalen Charakters großer gesellschaftlicher Herausforderungen ist es darüber hinaus von besonderer Bedeutung, auch mit dem globalen Süden zu kooperieren und Netzwerke beiderseitigen Vertrauens und Nutzens zu bilden.

Der europäische Wertekanon wird jedoch nicht in allen Ländern der Welt, auch nicht in Europa, uneingeschränkt geteilt. Gemeinsam mit der Politik werden sich die Wissenschaftsorganisationen weltweit für Wissenschaftsfreiheit und den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-lern einsetzen. Wo die Freiheit und Offenheit von Wissenschaft zu Konflikten führen kann, bedarf internationale Zusammenarbeit der Sensibilisierung für mögliche Risiken, aber auch der politischen Unterstützung und Ermöglichung. Expertise zu solchen „kritischen“ Ländern und Regionen muss ausgebaut werden. Die Politik muss die Wissenschaft darin unterstützen, Risiken abzuschätzen und zu minimieren sowie sichere und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für erfolgreiche Kooperations- und Mobilitätsvorhaben zu gewährleisten. Die Wissenschaftsorganisationen werden ihrerseits institutionenspezifische Verfahren zum Risikomanagement etablieren, um ihre Autonomie zu wahren sowie Risiken vorzubeugen und zu begrenzen.

Die neuen Chancen, die sich durch den routinierteren Gebrauch virtueller Begegnungsformate nach der Pandemie ergeben, müssen zur Schaffung und Pflege einer breiten Basis internationaler Kontakte genutzt werden, ohne sie gegen physische Begegnungen auszuspielen. Diese bleiben unabdingbar, um eine Vertrauensbasis zu schaffen. Internationale Mobilität, wechselseitiger Austausch und Kooperationen sind auch zur Durchführung von Forschung sowie zur Stärkung der Leistungsfähigkeit unseres Systems notwendig und müssen unhinterfragt möglich bleiben.

3. Wissenschafts- und Innovationssystem agiler und partizipativer gestalten.

Die Vielfalt der Forschung, von der Grundlagen- bis zur anwendungsorientierten Forschung, ist eine Stärke des deutschen Wissenschaftssystems. Sie muss in ihrer Breite sowie der Aufgabenteilung erhalten und gefördert werden. Genauso wichtig bleiben langfristige Planungshorizonte und feste Strukturen zum Aufbau neuer Methoden, Kompetenzen und Infrastrukturen in der Wissenschaft. Nur auf dieser Basis können die großen gesellschaftlichen Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden.

Eine flexible Governance und eine ausreichende Finanzierung des Wissenschaftssystems sind notwendig, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Sie sind entscheidend, um den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Lösungen zu stärken. Wissenschaft braucht inhaltliche und administrative Freiheit. Dabei gilt es, eine Ausgewogenheit zwischen langfristigen Zielen und kurzfristigem, agilem Vorgehen zu wahren. Investitionen müssen an die staatliche Bereitschaft zu langfristigem Betrieb und Werterhalt gekoppelt werden. Erfolgreich etablierte Initiativen sollten eine Perspektive auf Verstetigung haben. Artikel 91 b des Grundgesetzes bietet hierfür einen Rahmen, den es zu nutzen gilt.

Zu einer zukünftigen Innovationsstrategie, welche die Freiheit von Wissenschaft und die offene Wahl von Forschungsthemen weiterhin gewährleistet und gleichzeitig gesellschaftliche Bedürfnisse adressiert, kann eine offene missionsorientierte Forschungspolitik einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Abstimmung und Koordination sowohl zwischen den Ressorts als auch zwischen den politischen Ebenen bis hin zur EU-Ebene kann hierfür hilfreich sein.

Um bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in Wissenschaft und Innovationsvorhaben zu festigen, muss die Kultur der Offenheit weiterhin gefördert werden. Offene Wissenschaft (Open Science) und Innovation (Open Innovation) müssen durch die Wissenschaftsorganisationen gestärkt werden. Bei der Entwicklung einer zukünftigen Innovationsstrategie können Partizipationsstrategien und Beteiligungsprozesse über die ganze Breite der Gesellschaft Anwendung finden. Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig in Innovationsprozesse einbezogen werden. Neue Organisationsmodelle sowie die Änderung von Verhaltensweisen, also Soziale Innovationen, müssen im Sinne eines breiten Verständnisses zentrales Element dieser Strategie sein.

Handlungsfreiheit und Offenheit sind wesentliche Merkmale technologischer Souveränität. Fördermaßnahmen zur Erhöhung der Resilienz tragen aus Sicht der Allianz zur technologischen Souveränität und zur Bewältigung grundlegender Strukturwandelprozesse bei. Schlüsseltechnologien eröffnen durch ihre breiten Anwendungsmöglichkeiten neue, disruptive Innovationspotenziale und stärken den Standort Deutschland. Besonders soziale Innovationen tragen wesentlich zur Entfaltung neuer Technologien bei und leisten hier einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung. Um Lösungen aus der Wissenschaft in die Anwendung zu bringen, sind schlanke Prozesse und flexible Rahmenbedingungen für Kooperationen die Voraussetzung. Erprobungs-räume wie Reallabore oder Demonstrationsanlagen und Innovationsökosysteme unter Beteiligung von Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft sind dafür wichtig. Öffentliche Transferförderprogramme und Ausschreibungen müssen intensiviert, zielstrebiger umgesetzt und systematisch für Kleinunternehmen und Start-ups geöffnet werden.
Ein wichtiges Instrument des Transfers und der damit verbundenen Etablierung von Innovationen am Markt sind Unternehmensgründungen. Der Auf- und Ausbau einer nachhaltigen Transfer- und Gründerkultur und somit die Bereitschaft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sich unternehmerisch zu betätigen, müssen weiter gefördert werden. Der Staat sollte die Förderung von wissensintensiven (Aus-)Gründungen als gemeinnütziges Ziel unterstützen. Die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen gilt es zu flexibilisieren und zu vereinfachen. Das gilt auch für die Validierung von Forschungsergebnissen sowie für die Bereitstellung privaten Wagnis- und Wachstumskapitals.

Große Forschungsinfrastrukturen sind Magnete für Talente aus aller Welt und für erfolgreiche Kooperationen. Deutschland muss auch künftig ein verlässlicher Partner und attraktiver Standort für solche Vorhaben sein. Dafür bedarf es transparenter und wissenschaftsgeleiteter Prozesse für die Priorisierung von Vorhaben und einer nachhaltigen finanziellen Förderung von Bau und Betrieb.

4. Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln – Dialog zwischen Wissenschaft und Politik stärken.

Die Teilhabe und Beteiligung der Öffentlichkeit an Forschung und Entwicklung ist wesentlich für demokratische Prozesse. Wissenschaft muss Diskurse anstoßen, Debatten versachlichen, Informationen bereitstellen und über Herausforderungen aufklären. Deshalb gehört eine verantwortungsvolle und verständliche Kommunikation über wissenschaftliche Erkenntnisse und Prozesse einschließlich ihrer Lücken und Unsicherheiten zu den Kernaufgaben der Wissenschaftsorganisationen.

Damit wissenschaftliche Erkenntnisse in politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einfließen können, muss die wissenschaftsbasierte Beratung adressaten-, bedarfs- und themen-gerecht gestaltet werden. Der Dialog zwischen Wissenschaft und Politik muss inter- und trans-disziplinär organisiert werden, um der Komplexität großer gesellschaftlicher Herausforderungen gerecht zu werden. Beratungsbedarfe in allen Politikfeldern sind möglichst frühzeitig zu antizipieren. Benötigt werden strukturierte, qualitätsgesicherte Beratungsprozesse, die schnell in Gang gesetzt werden können. Im politischen Prozess soll wissenschaftliche Expertise systematisch und transparent einbezogen werden. Das kann etwa durch Anhörungen in Fachausschüssen, wissenschaftliche Evaluation von Maßnahmen oder die Einholung wissenschaftlicher Gut-achten bei Gesetzesvorhaben geschehen.

Um die Zukunft der Gesellschaft aktiv mitzugestalten, braucht es unter anderem ein grundlegendes Verständnis wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen. Angesichts des stetigen Wandels von Medien und Öffentlichkeit werden die Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen auch künftig ihrer Verantwortung nachkommen, dafür geeignete zeitgemäße Formate der Wissenschaftskommunikation und neue Formen des Wissenstransfers zu entwickeln.

5. Digitale Souveränität leben und gestalten.

Der Staat muss gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft die Voraussetzungen für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas sichern. Dazu sind systematische Analysen und Strategieprozesse notwendig.

Ein wichtiger Baustein digitaler Souveränität ist eine Wissenschaft, die frei über Algorithmen, Daten, Software, Plattformen und Publikationswege entscheiden kann. Zudem müssen alle wissenschaftlichen Einrichtungen zügig in die Lage versetzt werden, bei der Nutzung digitaler Werk-zeuge die jeweils aktuellen Standards der Cybersicherheit zu implementieren. Um digitale Souveränität zu verwirklichen, muss kontinuierlich in die digitale Infrastruktur investiert werden. Das gilt sowohl für das Wissenschaftssystem als auch für das ganze Land.
Die im Januar 2021 veröffentlichte Datenstrategie der Bundesregierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie muss nun konsequent umgesetzt werden. Datenverfügbarkeit und -zugriff, Verlässlichkeit, Interoperabilität sowie Nachhaltigkeit sind für den Wettbewerb in der digitalen Ökonomie entscheidend. Der Staat sollte eine kontrollierte Nutzbarmachung auch personenbezogener Daten für Forschungszwecke ermöglichen und Datenspenden etablieren. Ein verantwortungsvolles und innovatives Datenmanagement ist hierbei essentiell. Es gilt, die Souveränität über persönliche Daten zu wahren bzw. herzustellen.

Für den Aufbau digitaler Ökosysteme sind innovationsfreundliche Rahmenbedingungen essentiell. Das Wettbewerbsrecht sollte so weiterentwickelt werden, dass skalierbare digitale Geschäftsmodelle im Sinne einer Datenökonomie und fairer Austausch zwischen den Akteuren möglich werden.

Um alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen zu können, werden digitale Kompetenzen auf allen Karrierestufen, in allen Funktionen und Disziplinen immer wichtiger. Benötigt wird eine systematische Weiterentwicklung der Bildungsangebote. Wissenschaftseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Durch Kooperationsmodelle, etwa gemeinsame Schools, die die Datenschätze der Forschungseinrichtungen für die Ausbildung der Datenwissenschaftler und Datenwissenschaftlerinnen von morgen nutzbar machen, kann ihr enormes Potenzial besser gehoben werden. Lehre und Studium werden dauerhaft verlässliche digitale Plattformen benötigen, die die informationelle Selbstbestimmung aller Teilnehmenden gewährleisten und rechtssichere Prüfungen ermöglichen.

6. Bildung und Karrieren ermöglichen, Talente gewinnen.

Bildung ist ein Grundrecht, ermöglicht Teilhabe und liegt der Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft zugrunde. Bildung, Forschung und Innovation als Aufgaben des Wissenschaftssystems müssen deshalb gleichermaßen gefördert werden, unabhängig von politischen Zuständigkeiten.

Basis des wissenschaftlichen Erfolgs sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie benötigen transparente und durchlässige Karrierewege, die allen qualifizierten Personen offenstehen und Wechsel zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung ermöglichen. Diversität und Inklusion sind Grundvoraussetzung für eine Vielfalt der Ideen. Hier sind auch die Wissenschaftsorganisationen in den kommenden Jahren weiter gefordert.

In der aktuellen Situation ist von höchster Bedeutung, einer Verschärfung von Ungleichheiten infolge der Pandemie aktiv entgegenzuwirken. Flexible Lösungen für besondere Umstände und Ausnahmereglungen, beispielsweise bei Fristen, werden dafür noch auf Jahre hinaus vonnöten sein.

Angesichts der scharfen Konkurrenz um entsprechend qualifizierte Personen müssen die Wissenschaftsorganisationen attraktive Karrieremodelle anbieten können. Dafür sind fallweise auch neue Wege in der Gestaltung von Verträgen und Vergütungssystemen notwendig.

7. In die Zukunft investieren.

Um im Wettbewerb mit den dynamischsten Ländern zu bestehen, muss Deutschland an dem Ziel aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode festhalten, bis 2025 in der Summe über öffentliche und private Ausgaben mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Forschung und Entwicklung (FuE) aufzuwenden. Der Wirtschaftsstandort Deutschland profitiert von steigenden öffentlichen und privaten Investitionen in seine Innovationskraft. Ein substantieller Anteil der öffentlichen Hand daran ist, wie die entscheidenden Beiträge des Wissenschaftssystems zur Bekämpfung der Pandemie gezeigt haben, zentral. Er garantiert Resilienz und Innovationskraft des Wissenschaftssystems. Er ermöglicht es der Wissenschaft, ihren Bei-trag zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen auch in Krisenzeiten zu leis-ten.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt deshalb den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen Anteil öffentlicher Mittel an den FuE-Ausgaben von 1,25 % des BIP anzustreben. Damit muss eine substanzielle Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen ein-hergehen, die ihren zusätzlich wachsenden Aufgaben in der wissenschaftsbasierten Qualifizierung junger Menschen Rechnung trägt.

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