Statement 9 November 2016

For the sustainable structuring of the “Early Career Researcher Pact”

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Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßt, dass Bund und Länder mit dem Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (sog. „Nachwuchspakt“)1 die Situation junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland verbessern und damit das deutsche Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb stärken möchten. Bei der Ausgestaltung des Nachwuchspaktes kommt es jetzt darauf an, die langfristige Wirksamkeit des Programms und seine bestmögliche Passung zu bestehenden erfolgreichen Fördermaßnahmen durch ein wissenschaftsgeleitetes Monitoring sicherzustellen, um die Tenure-Track-Professur in Deutschland als attraktiven Karriereweg mit realistischer Langzeitperspektive für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland zu etablieren und die Zukunftsfähigkeit der Universitäten zu erhöhen. Für dieses Monitoring sollten rechtzeitig ein Auf-trag erteilt und die erforderlichen Ressourcen eingeplant werden.2

Über den Nachwuchspakt hinaus bedarf es auf jeden Fall weiterer Instrumente, um junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv bei ihrer Laufbahnentwicklung zu unterstützen und ein breites Spektrum alternativer Karrierewege im Wissenschaftssystem zu verankern. An vielen Universitäten und in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF) werden neben zusätzlichen Professuren insbesondere Stellen benötigt, die neue Lebenslaufperspektiven er-öffnen (etwa bei Aufbau, Betrieb und Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen).

Langzeitwirkung auf die Gesamtzahl der Professuren

Für den Programmerfolg ist es unerlässlich, die von den Ländern zugesagte Zunahme der Gesamtzahl der Professuren zu gewährleisten.3 Eine zeitlich befristete Finanzierung von Tenure-Track-Stellen könnte aus Sicht vieler Universitäten andernfalls nur vertretbar sein, wenn nach Auslaufen der Finanzierung durch den Nachwuchspakt bereits bestehende Professuren frei würden. Sollten die Länder der dauerhaften Finanzierungszusage nicht nachkommen, führte dies jedoch dazu, die Tenure-Track-Professuren lediglich für vorgezogene Berufungen zu nutzen, so dass die Gesamtzahl der Professuren langfristig nicht erhöht würde.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen appelliert an die Länder, die beabsichtigte Erhöhung der Gesamtzahl der Professuren langfristig durch geeignete Finanzierungsmaßnahmen sicherzustellen und frühzeitig nachvollziehbar zu dokumentieren.

Auswirkungen auf die Karrierechancen künftiger Generationen von Wissenschaftle-rinnen und Wissenschaftlern

Der Nachwuchspakt darf nicht zu Lasten zukünftiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen. Wenn die Gesamtzahl der Professuren – im Gegensatz zur beabsichtigten Langzeitwirkung des Nachwuchspaktes – nicht zunähme, würde sechs bis acht Jahre nach Implementierung des Programms ein Engpass bei Berufungen entstehen, der zu Lasten der folgenden Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ginge.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert Bund und Länder auf, diese mögliche negative Entwicklung des wissenschaftlichen Arbeitsmarktes zu verhindern – nicht zuletzt, um die Entwicklungsfähigkeit der Universitäten zu erhalten.

Finanzielle Ausstattung der Tenure-Track-Professuren

Es besteht die Gefahr, dass eintausend Tenure-Track-Professuren mit dem vorgesehenen Finanzvolumen nicht hinreichend über die Breite der Disziplinen hinweg ausgestattet werden können. Die für den Nachwuchspakt vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel4 sind so bemessen, dass die Ausstattung einer Tenure-Track-Professur unter der gegenwärtigen durchschnittlichen Ausstattung einer Professur liegen würde.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen weist auf das hohe Risiko hin, dass sich angesichts des harten nationalen und internationalen Wettbewerbs herausragende Kandidatinnen und Kandidaten aus bestimmten Disziplinen nicht auf die Tenure-Track-Professuren bewerben wer-den, falls die finanzielle Grundlage für substantielle Forschungsaktivitäten auf diesen Stellen nicht über alle Disziplinen hinweg gewährleistet wird. Die Länder müssen ihre Universitäten finanziell in die Lage versetzen, die bewilligten Tenure-Track-Professuren disziplinbezogen adäquat auszustatten.

Mitwirkung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen an der Ausgestaltung des Tenure-Track-Karriereweges

Sehr begrüßenswert ist, dass bei Antragstellung Personalentwicklungsstrategien der Universitäten berücksichtigt werden.5 Dabei sollten auch die vielfältigen Qualifikationsmöglichkeiten von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in AUF umfassend einbezogen werden. Am besten fördern Gesamtkonzepte, die standortbezogen den gesamten wissenschaftlichen Arbeitsmarkt berücksichtigen, auf die Durchlässigkeit zwischen den Institutionen setzen und zu intensiveren Kooperationen zwischen Universitäten und AUF führen, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kompetenz- und bedarfsorientiert. Die bereits bestehende enge Vernetzung zwischen Universitäten und AUF im Bereich der Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z.B. über Graduate Schools und Doppelberufungen) zeigt, wie wichtig die breite Kompetenzvermittlung für die jeweils spezifischen Aufgabenstellungen der verschiedenen Organisationen ist.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen unterstützt nachdrücklich alle Bestrebungen, durch Personalentwicklungsstrategien, bei denen Universitäten und AUF zusammenwirken, die langfristigen Zukunftschancen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern. Dies erfordert – im Sinne eines effektiven Einsatzes der Ressourcen für die Wissenschaft – auch die Berücksichtigung von attraktiven Möglichkeiten des Wechsels zu Karrierewegen außerhalb der Wissenschaft und gegebenenfalls anschließend auf eine Fachhochschulprofessur.

Wechselwirkungen mit anderen Qualifikationswegen und Förderinstrumenten

Der Nachwuchspakt soll das in Deutschland bisher wenig genutzte Tenure-Track-Verfahren als Weg zur Professur stärker verankern. Dies darf nicht zu Lasten von Personen in anderen, seit Jahren etablierten und bewährten Qualifizierungswegen gehen. Angesichts der vielfältigen institutionellen Anbindung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollte das Monitoring des Nachwuchspaktes besonders darauf achten, dass bereits erfolgreich eingesetzte Förderinstrumente (wie z.B. die ERC Starting und Consolidator Grants, das Emmy Noether-Programm oder der Sofja Kovalevskaja-Preis, zeitlich befristete Gruppenleitungspositionen an AUF) mit ihren Qualitätsansprüchen positiven Einfluss auf den Nachwuchspakt ausüben. Diese Instrumente besitzen auf Grund ihrer sehr hohen Qualifikationsanforderungen und ihres Exzellenzanspruches ein großes Renommee; zum Teil verfügen sie auch über eine bessere Ausstattung. Bei der Ausgestaltung der Verfahrensbedingungen und bei der Durchführung des Nachwuchspaktes sollte sichergestellt werden, dass es verglichen mit diesen Förderinstrumenten nicht zu einer Verringerung der Qualitätsstandards kommt, sondern dass der Nachwuchspakt dank klar bestimmter Evaluierungs- und Entfristungskriterien ganz im Gegenteil dazu beiträgt, ein einheitlich hohes Qualitätsniveau durchzusetzen. Das ist auch daran zu erkennen, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich – etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative oder der zuvor genannten Förderinstrumente – bereits in Richtung auf eine Professur hin qualifizieren, Zugang zu dem neuen Programm erhalten sollen.6

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt sich für Chancengleichheit zwischen den auf verschiedenen Wegen geförderten und qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-lern ein – und zwar sowohl bei der Berufung auf Dauerstellen als auch beim Zugang zu den Tenure-Track-Professuren. Die Kriterien für eine Festanstellung sollten immer die internationalen Standards hervorragender Forschung und Lehre erfüllen. Sie sollten transparent sein und bei grundsätzlich kollegialen Rekrutierungsentscheidungen verbindlich gehandhabt werden.

  1. Siehe Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vom 16. Juni 2016 (herunterladbar unter http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/Verwaltungsvereinbarung-wissenschaftlicher-Nachwuchs-2016.pdf – letzter Zugriff am 02.11.2016)
  2. Siehe Verwaltungsvereinbarung §9
  3. Siehe Verwaltungsvereinbarung §8
  4. Siehe Verwaltungsvereinbarung §7
  5. Siehe Verwaltungsvereinbarung §5
  6. Siehe Verwaltungsvereinbarung §4(2)

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